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Sicherheit und Verschlüsselung beim Fax

Sicherheit und Verschlüsselung beim Fax: ein Ruf ohne Protokoll

In Berufen mit sensiblen Unterlagen gilt das Fax als sicher. Dieser Ruf beruht auf keinerlei Verschlüsselung, sondern auf einer Netztopologie, die es nicht mehr gibt.

Kurze Antwort

Ein Fax ist nicht verschlüsselt. T.30, das Protokoll für die Übertragung zwischen zwei Faxgeräten, sieht keinen Verschlüsselungsmechanismus vor: Die Seiten laufen im Klartext. Was in der Praxis schützt, ist deshalb nicht das Protokoll, sondern die Art des Versands: ein bekanntes Zielgerät, ein Deckblatt ohne Inhalt und eine bewusst gesteuerte Aufbewahrung.

T.30 sieht keinerlei Verschlüsselung vor

Der Standard, der Aushandlung und Übertragung zwischen zwei Faxgeräten beschreibt, legt Übertragungsraten, Codierformate und Steuernachrichten fest. Er definiert keinen Schlüssel, kein gemeinsames Geheimnis und keine Prüfung der Identität der Gegenstelle über die Kennung hinaus, die diese selbst angibt. Ein Fax wird also im Klartext übertragen, und nichts im Protokoll erlaubt der sendenden Seite zu wissen, wer sich tatsächlich am anderen Ende befindet.

Was eine Sendung tatsächlich schützt

Drei Dinge, keines davon kryptografisch. Das Zielgerät: eine mit der Empfängerseite bestätigte Nummer und ein Gerät, dessen Standort bekannt ist – das häufigste Leck ist keine Abhörmaßnahme, sondern eine falsche Ziffer oder ein Faxgerät, das im Flur steht. Das Deckblatt: Ein Aktenzeichen genügt, während ein Grund oder ein Betrag bereits jeden informieren, der vorbeigeht. Die Aufbewahrung: Ein Fax hinterlässt auf beiden Seiten Spuren – Gerätespeicher, Sendeprotokoll, eine Kopie auf dem Server eines Onlinedienstes – und zu wissen, wie lange jede davon bestehen bleibt, ist besser, als anzunehmen, es gebe keine.

Was der Wechsel zu IP stillschweigend beseitigt hat

Die dem Fax zugeschriebene Sicherheit war eine Eigenschaft des Transports, nicht des Dokuments: Eine leitungsvermittelte Verbindung abzuhören setzte den Zugang zum physischen Stromkreis voraus, was den Kreis der Fähigen faktisch klein hielt. Über IP durchquert die Seite Technik, die sie verarbeitet, und je nach Dienst Server, die sie speichern. Das Protokoll hat sich nicht geändert – T.30 hat nie etwas verschlüsselt –, doch der stillschweigende Schutz darum herum ist verschwunden. Praktiken, die darauf beruhen, gerade dort, wo ärztliche oder berufliche Schweigepflicht gilt, stützen sich damit auf eine Annahme, die heute zu prüfen und nicht vorauszusetzen ist.

Häufige Fragen

Ist ein Fax sicherer als eine E-Mail?
Es war es, solange es über eine leitungsvermittelte Verbindung lief. Heute schützt eine verschlüsselte E-Mail den Inhalt, das Fax nicht; dafür wird ein Fax an ein bekanntes Gerät zugestellt, während eine E-Mail ohne jeden Aufwand weitergeleitet wird. Die beiden Risiken sind verschiedener Art.
Eignet sich das Fax für Gesundheitsdaten?
Es wird weiterhin viel genutzt, und die ärztliche oder berufliche Schweigepflicht gilt für das Dokument unabhängig vom Übertragungsweg. Die sinnvolle Vorsicht besteht nicht darin, dem Kanal zu vertrauen, sondern die Nummer zu prüfen, das Deckblatt inhaltsarm zu halten und zu wissen, wo die übermittelte Kopie aufbewahrt wird.

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