Geschäftsstellen der Gerichte
Manche Verfahren nennen das Fax ausdrücklich als zulässigen Übermittlungsweg, wobei die Eingangszeit als Fristbezug dient.
Recht
Nicht die Geschwindigkeit hält das Fax in Kanzleien und Geschäftsstellen. Es ist das, was der Sendebericht vor Gericht belegen lässt.
Geschäftsstellen, Anwälte, Gerichtsvollzieher und Rechtsabteilungen übermitteln fristgebundene Schriftsätze per Fax. Der Bericht nennt Uhrzeit, das antwortende Gerät und die Zahl bestätigter Seiten: drei Angaben, die eine E-Mail-Lesebestätigung nicht liefert.
Manche Verfahren nennen das Fax ausdrücklich als zulässigen Übermittlungsweg, wobei die Eingangszeit als Fristbezug dient.
Eilige Zustellungen und Mitteilungen gehen per Fax, wenn die Frist in Stunden statt in Tagen zählt.
Mahnungen und Kündigungen mit festem Datum stützen sich darauf, da die erzeugte Spur der Gegenseite entgegengehalten werden kann.
Der Bericht belegt, dass ein identifiziertes Gerät zu einer bestimmten Zeit geantwortet, angenommen und eine Seitenzahl bestätigt hat. Er belegt weder den Inhalt dieser Seiten noch deren Kenntnisnahme. Er ist ein Beweisanfang, den das Gericht mit der übrigen Akte würdigt — nie ein Vollbeweis, und ihn als solchen auszugeben schwächt die Position.
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